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   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,9781
LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9781)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9781)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme einer höheren Vergütung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Unterbringung in einer stationären Einrichtung; Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (bis 31. Dezember 2004 in § 93 Abs. 2 BSHG) geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56), der - im Gegensatz zu dem im Sozialversicherungsrecht vorherrschenden Sachleistungsprinzip - als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren ist, setzt jedoch in einem ersten Schritt einen, freilich durch die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkten, privatrechtlichen Vertrag voraus (vgl. hierzu Münder in LPK-SGB XII, a.a.O. vor § 75 Rdnr. 6) und erfordert des Weiteren regelmäßig den Abschluss von - die Kostenpflicht des Sozialhilfeträgers bei Hilfebedarf in Einrichtungen konkretisierenden (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 24 A 3212/92 (JURIS)), den Anforderungen des § 75 Abs. 3 SGB XII entsprechenden - Vereinbarungen, wobei im Übrigen die Öffnungsklausel des § 75 Abs. 4 SGB XII bei noch schwebenden Verhandlungen nicht anwendbar ist (vgl. Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS); Neumann in Hauck/Noftz, a.a.O. Rdnr. 41).

    Damit ist aber auch sein sozialhilferechtlicher Bedarf gedeckt (vgl. zu einem vergleichbaren Fall BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 C 28/91 - (insoweit in BVerwGE 97, 53 ff. nicht abgedruckt)).

  • VG Hannover, 17.02.1995 - 3 B 504/95
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (bis 31. Dezember 2004 in § 93 Abs. 2 BSHG) geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56), der - im Gegensatz zu dem im Sozialversicherungsrecht vorherrschenden Sachleistungsprinzip - als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren ist, setzt jedoch in einem ersten Schritt einen, freilich durch die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkten, privatrechtlichen Vertrag voraus (vgl. hierzu Münder in LPK-SGB XII, a.a.O. vor § 75 Rdnr. 6) und erfordert des Weiteren regelmäßig den Abschluss von - die Kostenpflicht des Sozialhilfeträgers bei Hilfebedarf in Einrichtungen konkretisierenden (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 24 A 3212/92 (JURIS)), den Anforderungen des § 75 Abs. 3 SGB XII entsprechenden - Vereinbarungen, wobei im Übrigen die Öffnungsklausel des § 75 Abs. 4 SGB XII bei noch schwebenden Verhandlungen nicht anwendbar ist (vgl. Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS); Neumann in Hauck/Noftz, a.a.O. Rdnr. 41).

    Weiter ergibt sich aus diesem System, dass der Einrichtungsträger auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber verpflichtet ist, sich an die Regeln der §§ 75 ff. SGB XII zu halten und nicht parallel zu dort laufenden Verhandlungen Einzelfallregelungen erzwingen darf, die letztlich die Vertragsverhandlungen beeinflussen (vgl. nochmals VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 a.a.O.).

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die zutreffenden allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Für beide Anträge, die in der Hauptsache auf eine (mit einer Anfechtungsklage verbundene) Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) - ggf. auch auf eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) - zielen dürften (vgl. im Übrigen Münder in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 75 Rdnr. 47), fehlt es indes bereits an der Antragsbefugnis entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. dazu Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 70; ferner Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O. § 54 Rdnrn. 21, 39; von Albedyll in Bader u.a., a.a.O. § 42 Rdn. 105) und sonach auch am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis; die Antragsbefugnis ist auszuschließen, wenn das vom Antragsteller in Anspruch genommene Recht unter keinen Umständen bestehen kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG) BSGE 26, 237 ff.; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6; BVerwG Buchholz 451.74 § 7 KHG Nr. 1).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - (alle m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03

    Kündigung eines Heimvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
    Andererseits ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeimG, dass der Heimträger im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, seine Leistungen einem erhöhten oder verringertem Betreuungsbedarf der Bewohner anzupassen; der Rahmen des dem Heimträger hiernach Möglichen wird dabei maßgeblich von der jeweiligen Ausstattung des Heims bestimmt, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob die zur veränderten Betreuung erforderlichen Leistungen bereits vorgehalten werden (vgl. Bundesgerichtshof NJW 2005, 147, 148).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 24 A 3212/92

    Kostenübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger; Anspruchsgrundlage für

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1999 - 12 M 2996/99

    Entgeltvereinbarung; Leistungs-, Prüfungs- u. Vergütungsvereinbarung; Angebote

  • VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04

    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2685/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Grundlegende Voraussetzung für die Übernahme einer Vergütung durch den Sozialhilfeträger ist, dass der Sozialhilfeempfänger dem Leistungserbringer vertraglich überhaupt ein Entgelt schuldet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - ; BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 ; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 ; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 5 Rdnr. 31>; Senatsurteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 SO 135/11 - ; Senatsurteil vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - ; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 5 B 50/04 - ).

    Vielmehr hat er die Pflicht, auf den Abschluss einer Vereinbarung oder die Ergänzung einer bestehenden Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger hinzuwirken, sofern die bisherige Höhe der Vergütung in Anbetracht des hohen Betreuungsaufwands für einen Teil des betreuten Personenkreises trotz der bei Berechnung der Maßnahmepauschale gebotenen Mischkalkulation nicht ausreichen sollte (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 a.a.O. , vom 28. Dezember 2011 a.a.O. und vom 28. August 2014 a.a.O. ; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

    Damit hat sie sich auch an die durch das Leistungserbringungsrecht in den §§ 75 ff. SGB XII vorgegebenen Regeln zu halten und kann diese nicht durch Versuche zur Erzwingung von sog. "Einzelvereinbarungen" unterlaufen (vgl. nochmals Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Das bedeutet, dass er in dem durch die Aufnahme des Behinderten entstandenen sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B -, ZFSH/SGB 2006, 33 m.w.N.) Erstattungsansprüche gegen den Träger der Sozialhilfe nur auf der Grundlage solcher (ggf. individuell zu vereinbarender) Verträge hat.

    Außerdem sind nach Auffassung des Senats Einzelvereinbarungen ausgeschlossen, wenn und soweit in der Vertragskommission Erfolg versprechende Verhandlungen gerade in dem fraglichen Bereich geführt werden (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 22. September 2005 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2011 - L 7 SO 797/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Rahmenvertrag nach § 79 SGB 12 -

    Darauf hinzuweisen ist, dass der Hilfeempfänger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für seine Betreuung in einer Einrichtung nur hat, wenn und soweit er solche dem Einrichtungsträger selbst schuldet (vgl. BSGE 102, 1 ff. = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 a.a.O ; ferner schon die ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - FEVS 57, 322 ff. und 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

    Die Auseinandersetzung über die gezahlte Vergütung darf, sofern der Beigeladene mit deren Höhe unzufrieden sein sollte, jedenfalls nicht auf dem Rücken des Antragstellers als dem schwächsten Glied im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (vgl. hierzu BSGE 102, 1 ff. = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; ferner schon die ständige Senatsrechtsprechung; etwa Beschluss vom 22. September 2005 a.a.O.) ausgetragen werden.

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